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Letzte Aktualisierung: 13 Januar 2017
App Beschreibung
VG - amtlichEinhaltung der Räum- und Streupflicht Wir erinnern an die Streu- und Räumpflichten nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und den gemeindlichen Verordnungen: Die Gehbahnen sind im Winter an Werktagen ab 7.00 Uhr, an den Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr zu wiederholen.Verpflichtet sind jeweils die Anlieger. Eine Verletzung der Räum- und Streupflicht kann zu Haftungsfällen mit kostspieligen Schadensersatzanforderungen führen. Noch eine Bitte der Gemeinden:Parken Sie Ihre Fahrzeuge, wenn möglich, nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund. Dadurch werden Räum- und Streufahrzeuge bei ihren Einsätzen wesentlich behindert. Das Landratsamt Dillingen a.d. Donau informiert:Fragen und Antworten zur Corona-ImpfungImpfzentrum im Landkreis Dillingen a.d.DonauWo ist das Impfzentrum im Landkreis Dillingen a.d.Donau?Das Impfzentrum des Landkreises Dillingen a.d.Donau befindet sich in der Pestalozzistraße 12 (Hallenbad/Dreifachturnhalle), 86637 Wertingen.Wer betreibt das Impfzentrum und die mobilen Impfteams im Landkreis Dillingen a.d.Donau?Das Impfzentrum und die mobilen Impfteams werden von der Firma Ecolog im Auftrag des Landkreises Dillingen a.d.Donau als Kreisverwaltungsbehörde und damit im Auftrag des Freistaates Bayern betrieben.Welches Impfzentrum ist für mich zuständig?Für eine Impfung ist lt. Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Impfzentrum an Ihrem Wohnsitz (oder Ort des ständigen Aufenthalts) zuständig. Das gilt selbst dann, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen ist. Wir gehen also derzeit davon aus, dass das Impfzentrum in Wertingen ausschließlich für die Landkreisbürger*innen zuständig ist. Eine Abweichung ist jedoch für Personal in Einrichtungen und Krankenhäusern möglich.Wo bekomme ich Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Dillingen a.d.Donau? Um die aufkommenden Fragen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu beantworten, hat das vom Landkreis Dillingen a.d.Donau beauftragte Unternehmen Ecolog unter der Telefonnummer 06102 20825593 (Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 8 bis 18 Uhr) eine Informations-Hotline für das Impfzentrum im Landkreis Dillingen a.d.Donau eingerichtet. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlich Fragen rund um die Corona-Impfung beantwortet werden können. Eine Impftermin-Vereinbarung ist derzeit noch nicht möglich.Für genauere Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau wurden auf der Internetseite des Landkreises „Informationen zur Corona-Impfung“ eingestellt, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.An welchen Tagen ist das Impfzentrum geöffnet?Das Impfzentrum ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und bei Bedarf auch an den Wochenenden und Feiertagen geöffnet.Priorisierung der ImpfungKann ich mich sofort impfen lassen, wenn das Impfzentrum geöffnet ist?Nein. Zuerst muss der Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Es gibt daher eine Priorisierung, wer geimpft wird. Die besonders gefährdeten Gruppen in Alten- und Pflegeeinrichtungen werden zuerst durch mobile Impfteams geimpft. Wann diese Impfphase abgeschlossen ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Verfügbarkeit der Impfstoffe oder der Anzahl der impfwilligen Personen.Wer gehört zu den besonders gefährdeten Gruppen und soll als erstes geimpft werden?Die Impfverordnung teilt die Bürgerinnen und Bürger in drei Kategorien ein:In der ersten Gruppe (höchste Priorität) befinden sich:• Über 80-Jährige• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v. a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).In der zweiten Gruppe (hohe Priorität) befinden sich:• Über 70-Jährige• Personen mit Trisomie 21, Demenz, geistiger Behinderung oder nach einer Organtransplantation• Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohner*innen von Alten-/Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte• Kontaktpersonen von Schwangeren• Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen• Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren• Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.• Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur• Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sindIn die dritte Gruppe (erhöhte Priorität) befinden sich:• Über 60-Jährige• Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten• Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz• Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation• Erzieher und Lehrer• Personen, mit prekären Arbeits- oder LebensbedingungenWas ist mit der übrigen Bevölkerung?Wenn genügend Impfstoffe zur Verfügung stehen, können sich in einer zweiten Phase die übrigen Bürger*innen impfen lassen. Wann dies genau der Fall sein wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Allerdings werden wir darüber selbstverständlich auf unserer Homepage entsprechend informieren.Warum ist diese Reihenfolge überhaupt nötig?Weil der Impfstoff noch nicht für alle ausreicht. Bis Ende Januar werden laut Ministerium deutschlandweit höchstens vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit elf bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet. Das bedeutet, dass die begrenzten Vakzine zuerst nur den genannten Personengruppen zur Verfügung stehen werden, die die höchsten Todesrisiken im Falle von Infektionen haben, also ältere Menschen.Warum bekomme ich den COVID-19-Impfstoff zunächst nicht bei meinem Hausarzt?In der ersten Phase werden die Impfungen im Wesentlichen in speziell eingerichteten Impfzentren bzw. durch mobile Teams erfolgen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil dezentral in Einrichtungen der Regelversorgung (Arztpraxen) durchgeführt werden.Für diese Phase wird davon ausgegangen, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an die Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen und ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.Woher erfahre ich, ob ich geimpft werden kann und wie bekomme ich einen Termin?Bürger*innen, die aufgrund der seitens des Bundes vorgenommenen Einstufung zu einer priorisiert zu impfenden Bevölkerungsgruppe zählen, werden – sobald zugelassene Impfstoffe verfügbar sind – über die Möglichkeit und Terminierung der Impfung informiert. Wir bitten von E-Mails und Anrufen bzgl. Terminvereinbarungen zunächst abzusehen.Impfstoff und VerteilungAb wann steht ein Impfstoff zur Verfügung?Der Impfstoff ist seit 27. Dezember verfügbar; das heißt aber nicht, dass dieser sofort für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht. Er muss noch in ausreichender Menge produziert und verteilt werden.Wie viel Impfstoff steht am Anfang in Bayern zur Verfügung?Aktuell liegen uns noch keine verlässlichen konkreten Informationen vor, welche Menge an Impfdosen uns ab Zulassung des ersten Impfstoffs in Bayern zur Verfügung stehen werden.Wie sicher ist der Impfstoff?Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung (drei Studienphasen) auf den Markt gebracht. Nach der Zulassung wird der Impfstoff ständig auf seine Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen kontrolliert. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden zentral durch das Paul-Ehrlich-Institut erfasst.Weitere Informationen u. a. zur Impfstoffentwicklung sind auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, dem Paul- Ehrlich-Institut zu finden: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.htmlWie oft muss geimpft werden?Der aktuell verfügbare COVID-19 mRNA Impfstoff muss in 2 Dosen (0,3 ml) im Abstand von mindestens 21 Tagen verimpft werden (Produktinformation EMA S.30; https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf ). Der Impfschutz setzt ca. 2 Wochen nach der zweiten Dosis ein. Eine Impfserie muss nicht neu begonnen werden, wenn zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis mehr als 21 Tage liegen sollten.Wird nach der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostische nachgewiesen werden (positive PCR), soll die 2. Impfung zunächst nicht gegeben werden.Zu anderen Impfungen sollte nach Möglichkeit ein Abstand von 14 Tagen eingehalten werden.Wie lange verfügt man nach einer Impfung über effektiven Schutz?Dazu können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden, weil noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen.Dürfen bzw. sollen sich COVID-Genesene noch impfen lassen?Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keine Hinweise darauf, dass eine COVID-19-Impfung nach unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-Infektion gefährlich ist. Daher ist es auch nicht notwendig, vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung eine akute asymptomatische oder unerkannt durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostisch auszuschließen.Zur Frage, wann Personen mit nachgewiesenermaßen durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfung angeboten werden sollte, kann die STIKO auf Basis der aktuell vorliegenden Evidenz noch keine endgültige Aussage machen. Nach überwiegender Expertenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.Es ist davon auszugehen, dass nach einer überstandenen Infektion bei den meisten Menschen zumindest eine gewisse Schutzwirkung besteht. Wie lange diese anhält ist jedoch noch nicht abschließend zu beantworten.Wenn neue Daten zu dieser Frage vorliegen, wird sich die STIKO dazu positionieren, ob und wann eine Impfung nach durchgemachter Infektion erfolgen soll.Wie wird der Impfstoff verteilt?Für den Kauf und die Verteilung auf die Bundesländer ist der Bund zuständig. Geplant sind insgesamt 60 Lieferstandorte. Die regionale Verteilung organisieren die Länder. In Bayern sorgt der Freistaat für die Verteilung auf acht dezentrale Impfstofflager. Von dort aus werden die Impfstoffe an die Impfzentren ausgegeben.Wie viele Impfzentren gibt es in Bayern?In Bayern wird es in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis mindestens ein Impfzentrum geben.Sind die Impfzentren gesichert?Die Impfzentren werden an sieben Tagen rund um die Uhr durch Sicherheitspersonal bewacht. Dies geschieht in enger Absprache mit der Polizei. Die Vorgabe der Sicherung der Impfzentren dient nicht nur der Sicherung des Impfstoffes, sondern auch der Sicherstellung des reibungslosen Betriebsablaufs tagsüber.Wie werden die Impfungen koordiniert und dokumentiert?Der Stand der Impfungen und Impfanmeldungen sollen bayernweit ausgewertet werden können. Deshalb ist geplant, die Impfungen in den Impfzentren elektronisch zu dokumentieren. Es wird ein bundesweites „digitales Impfquotenmonitoring“ zur Covid-19- Impfung am RKI geben. So könnten Daten beispielsweise zu Zeitpunkt, Arzt, Ort der Impfung und möglichen Komplikationen erfasst werden. Für Einrichtungen, die von mobilen Teams besucht werden, soll es eine Internetschnittstelle zur Anmeldung der Patienten und zur Erfassung der Impfung vor Ort geben. Die mobilen Teams sollen außerdem personalisierte Impfbögen mit Aufklärungsinformationen, Einverständniserklärungen und Einwilligung zum Datenschutz erhalten.Habe ich die Pflicht, mich gegen Covid-19 impfen zu lassen?Nein. Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Davon ausgenommen ist nur die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung. Diese muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag vorgewiesen werden, wenn sie in den Kindergarten oder in die Schule kommen.Wie wirkt der Impfstoff?Sowohl der bereits zugelassene Impfstoff von Biontech/Pfizer als auch der vor der Zulassung stehende Impfstoff von Moderna sind sogenannte mRNAImpfstoffe. Die Firmen Biontech/Pfizer und Moderna setzen jeweils auf diesen neuartigen Impfstoff. Ein häufiges Missverständnis ist, diese mRNA würde in das menschliche Erbgut eingebaut oder könne menschliches Erbgut verändern. Das ist nicht der Fall. mRNA steht für „messenger (=Boten)-RNA“. Die mRNA im Impfstoff enthält die Information, wie ein Teil des neuartigen Corona-Virus – ein Antigen – genetisch aufgebaut ist.Mit dieser Information kann unser Immunsystem sich auf die Abwehr des Virus vorbereiten: Einige wenige Körperzellen bilden das Antigen nach. Wenn Immunzellen auf dieses Antigen treffen, reagieren sie darauf. Bei einem späteren Kontakt mit dem SARS-CoV-2-Virus erkennt unser Immunsystem das Antigen wieder und kann das Virus beziehungsweise die Infektionskrankheit gezielt bekämpfen. Im besten Fall verhindert das den Ausbruch der Covid-19-Erkrankung. Mindestens sorgt die Impfung für einen deutlich leichteren Verlauf.Welche Nebenwirkungen traten bei Probanden auf?Die Auswertung der Studie zum Biontech/Pfizer-Impfstoff zeigt, dass etwa vorübergehende Schmerzen an der Impfstelle, Kopfschmerzen oder Müdigkeit vorkommen können.• Schmerzen an der Einstichstelle: Je nach Altersgruppe und ob es sich um die erste oder zweite Dosis handelte berichteten 66 bis 83 Prozent der Probanden von solchen Schmerzen. Bei fünf bis sieben Prozent zeigten sich an der Einstichstelle Rötungen oder Schwellungen.• Müdigkeit (34 bis 59 Prozent)• Kopfschmerzen (25 bis 52 Prozent)• Schüttelfrost (6 bis 35 Prozent)• Durchfall (8 bis 12 Prozent)• Muskelschmerzen (14 bis 37 Prozent)• Gliederschmerzen (9 bis 22 Prozent)• Fieber: Dies trat besonders bei der zweiten Impfdosis auf (11 Prozent der Älteren und 16 Prozent der Jüngeren).Werden die Bürgerinnen und Bürger vorab über die Risiken informiert?Ja. Jede Person, die sich im Impfzentrum impfen lassen möchte, wird vorher durch einen Arzt aufgeklärt. Der Arzt überzeugt sich vor der Impfung, dass die zu impfende Person die Informationen verstanden und keine Rückfragen mehr hat. Zudem überzeugt sich der Arzt davon, dass keine Gegenanzeigen für die Impfung bestehen. Bitte halten Sie beispielsweise bei chronischen Erkrankungen vorher Rücksprache mit Ihrem Hausarzt.Wer haftet für Impfschäden?Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar.Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u. a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.Können auch Kinder geimpft werden?Laut Robert Koch-Institut wird es den Impfstoff zunächst nur für Erwachsene geben. Die Impfstoffe sind bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht worden.Mit wie vielen Impfwilligen wird im Landkreis Dillingen a.d.Donau gerechnet?Bei einer angenommenen momentanen Impfbereitschaft von etwa 60 Prozent der Bevölkerung wird mit rund 60.000 Personen gerechnet, die sich im Landkreis impfen lassen wollen. Da zweimal geimpft wird, sind das rund 120.000 Impfungen. Im Impfzentrum können nach der Inbetriebnahme bis zu 400 Impfungen am Tag (100 im Impfzentrum und 300 durch die beiden mobilen Teams) vorgenommen werden. Mittelfristig können die Kapazitäten ausgebaut werden und langfristig sollen die Impfungen auch bei den Hausärzten erfolgen.Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.Ablauf der ImpfungWas muss ich zum Impfzentrum mitbringen?Bitte bringen Sie zur Impfung im Impfzentrum Ihren Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit und, falls vorhanden, Ihren Impfpass.Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor.Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis.Personen, die für einen Anderen handeln, benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.Wie läuft die Impfung ab?Für die Bürger*innen besteht das Impfzentrum aus einer sogenannten „Impfstraße“, die in vier aufeinanderfolgende Bereiche gegliedert ist.1. Anmeldung / Aufnahme: Überprüfung der Identität, Daten-/Patientendokumentation2. Aufklärungsbereich: Ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen3. Impfbereich: Durchführung der Impfung in Einzelkabinen4. Beobachtungsbereich: Die geimpften Personen können sich hier unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten. Sanitätspersonal steht hier jederzeit bereit.Um die gebotenen Abstände einzuhalten, bestehen zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen.Wer führt die Impfung durch?Im Impfzentrum führen Ärzte oder geeignetes Fachpersonal die Impfung durch.Wie lange dauert eine Impfung?Mit Vorbereitungen und Aufklärungsgespräch dauert eine Impfung etwa 15 bis 20 Minuten. Zusätzlich sollten Sie mindestens 15 Minuten im Beobachtungsbereich einplanen.Welche Kosten sind mit der Impfung verbunden?Die Impfung in den Impfzentren ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.Erhalte ich einen Nachweis, dass ich geimpft wurde?Ja, die Impfung wird in den Impfpass eingetragen und die Chargennummer eingeklebt. Liegt kein Impfpass vor, wird eine Impfbescheinigung ausgestellt. Die Impfung wird zudem elektronisch erfasst.COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind jeweils aktualisiert beim RKI zu finden:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.htmlCOVID-19-Impfstoffe; Fragen (FAQ) zu Entwicklung und Zulassung beantwortet das Paul- Ehrlich- Institut:https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-node.htmlLeo SchrellLandrat Schließung der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim für den Besucherverkehr zur Eindämmung des Corona-Virus ab dem 16.12.2020Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Nach eingehender Beratung haben wir uns deshalb dazu entschlossen, die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim ab dem 16.12.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr zu schließen.Die Schließung erfolgt zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen.Alle Bürgerinnen und Bürgern werden gebeten ihr Anliegen telefonisch mit der Geschäftsstelle zu klären. Lediglich in besonderen und unaufschiebbaren Ausnahmesituationen ist eine persönliche Kontaktaufnahme möglich.Hierfür ist aber in jedem Fall eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. In einem solchen Fall weisen wir darauf hin, dass alle Besucher des Rathauses namentlich und mit Adresse erfasst werden, um gegebenenfalls eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können.Sie erreichen uns auch künftig unter der Telefonnummer 09075 / 9509 – 0 oder unter derE-Mail-Adresse: vg.holzheim@bndlg.de.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Die Gemeinde Glött sucht für dieKinderkrippe Glött-Aislingen zum 01. September 2021einen Erzieherpraktikanten (m/w/d) für das einjährige1. oder 2. Sozialpädagogische SeminarDein Profil:• Du hast gerade die Schule abgeschlossen oder Du befindest dich in der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) und möchtest gerne dein SPS 1 oder SPS 2 bei uns absolvieren?• Dein Umgang mit Kindern ist warmherzig und respektvoll.• Du möchtest eigene Interessen, Fähigkeiten und Talente in deine Arbeit einbringen.• Du bist ein Teamplayer und besitzt eine offene und souveräne Kommunikationsfähigkeit.Was wir bieten:• Eine erfahrene Anleitung begleitet dich professionell in deiner Berufsausbildung.• Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und fachliche Anleitergespräche.• Die Möglichkeit, aktiv in unserer pädagogischen Arbeit mitzuwirken.• Ein offenes und freundliches Arbeitsklima.• Eine 35 Stunden Woche, 30 Tage Urlaub, sowie extra freie Tage am 24.12. und 31.12.Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.Bei Rückfragen steht die Krippenleitung Frau Wiedemann unter der Telefonnummer 09075/7028901 zur Verfügung.Deine schriftliche Bewerbung, richte bitte bis zum 29.01.2021 an die Kinderkrippe Glött-Aislingen, Frau Julia Wiedemann, Fuggerstraße 1, 89353 Glött, Tel. 09075/7028901.Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!KäßmeyerErster BürgermeisterBetrieb – BücherbusWegen der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie muss der Fahrbetrieb des Bücherbusses im Landkreis ab dem 01. Dezember 2020 eingestellt werden.Der Bücherbus wird seinen Fahrbetrieb voraussichtlich ab dem 12. Januar 2021 wieder aufnehmen.Bereits ausgeliehene Medien werden automatisch bis zum turnus-mäßig nächstmöglichen Rückgabetermin verlängert.Wasserzähler vor Frost schützen Die Gemeinden und der Zweckverband Glöttgruppe weisen auf folgendes hin: Wasserzähler außerhalb von beheizten Gebäuden (z.B. in Rohbauten, Hallen oder in Zählerschächten) sind frostgefährdet. Bitte schützen Sie Ihre Wasserzähler vor Frostschäden! Sperren Sie frostgefährdete oder im Winter nicht benutzte Wasserleitungen ab und entleeren sie den Leitungsstrang! Kontrollieren Sie Ihre Leitungen, um Schäden oder Rohrbrüche rasch zu finden!Zur Sicherstellung des Brandschutzes bitten wir dringend darum, dass alle Unterflurhydranten auf den Gehwegen den gesamten Winter schnee- und eisfrei gehalten werden.In keinem Fall Schneehaufen auf dem Hydranten lagern. Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkteine(n) Raumpfleger(in) (m/w/d) für die Geschäftsstelle.Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 6 Stunden.Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).Bewerbungen erbitten wir an die Verwaltungsgemeinschaft HolzheimHochstiftstraße 2, 89438 Holzheim.Für Auskünfte steht Herr Brenner unter Tel. 09075/9509-11 zur Verfügung. Unterstützung unserer Gastronomie Liebe Bürgerinnen und Bürger,denken Sie an unsere Gastronomie in unserem Gemeinde, die jetzt ihre Gaststätten geschlossen haben..Der Landgasthof "Adler" (Fam. Uhl) in Aislingen und das Schützenheim in Weisingen bieten Essen zum Abholen an.Unterstützen Sie unsere Gastronomie Vorerst keine Bürgerversammlungen in den Gemeinden Aislingen, Glött und HolzheimIn einer gemeinsamen Absprache aller Bürgermeister im Landkreis Dillingen a.d.Donau wurde vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie festgelegt, dass bis auf weiteres keine Bürgerversammlungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau stattfinden werden.Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden gemäß Art. 18 der Bay. Gemeindeordnung zur Abhaltung von mindestens einer Bürgerversammlung pro Jahr angehalten. Unter „normalen“ Bedingungen ist dies auch kein Problem und viele Gemeinden planen normalerweise jetzt um diese Jahreszeit ihre Versammlungen. In diesem Jahr sind, aufgrund der Pandemie, die Voraussetzungen aber gänzlich anders.In vielen Regionen steigen die Infektionszahlen wieder in besorgniserregende Höhen. Dies zeigt uns, wie dynamisch die Pandemie noch immer ist. Unklar ist auch die Entwicklung von Corona in der jetzt anstehenden kühleren Jahreszeit. Aus diesem Grund werden auch die Gemeinden Aislingen, Glött und Holzheim kein unnötiges Risiko für die Bürgerinnen und Bürger eingehen und ohne gewichtige Notwendigkeit keine Präsenzveranstaltungen abhalten.Deshalb haben sich die Bürgermeister der Gemeinden dazu entschlossen, bis vorerst Mitte November die Entwicklung der Corona-Fallzahlen zu beobachten und keine Termine für Bürgerversammlungen anzusetzen.Um auch weiterhin Teilhabe am Ortsgeschehen zu ermöglichen, stehen den Bürgerinnen und Bürgern des Aschberggebietes das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim sowie die kostenlose Aschberg-App zur Verfügung.Auch die Bürgermeister der Gemeinden können bei Fragen jederzeit zu den jeweiligen Sprechzeiten kontaktiert werden. Appel an HundebesitzerAufgrund der Beschwerden von Bürgern appellieren wir eindringlich an alle Hundebesitzer, ihre Hunde auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Wirtschaftswegen an die Leine zu nehmen und nicht frei laufen zu lassen. Bitte achten Sie darauf:Hunde dürfen nicht streunen! Auf öffentlichen Straßen im Ort gehören Hunde an die Leine und dürfen nur von geeigneten Personen geführt werden.Aus hygienischen Gründen dürfen Hunde ihre Notdurft nicht auf Kinderspielplätzen nicht auf Gehwegen , nicht in fremden Gärten verrichten. Hundekot verunreinigt öffentliche Straßen, Gehwege und Grünflächen. Hundebesitzer werden aufgefordert, die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere mit speziellen Hundekotbeuteln einzusammeln und zu Hause zu entsorgen.Rücksichtnahme sollte auch für Hundebesitzer oberstes Gebot sein!Ruhestörung durch Rasenmäher- und MaschinenlärmDie Verwaltungsgemeinschaft weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Betrieb von bestimmten Maschinen und von Rasenmähern in Wohngebieten eingeschränkt hat.Wir veröffentlichen heute einen Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und bitten unsere Bürger um Beachtung der Ruhezeiten und um Rücksichtnahme. Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor), Rasentrimmer / Rasenkantenschneider (mit Elektromotor) Vertikutierer Heckenschere Motorkettensäge Häcksler/Zerkleinerer (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor) Betonmischer Hochdruckreiniger Motorhacke!! Betrieb nicht an Sonn- & Feiertagen !!!! Betrieb nicht von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen !!Geräte und Maschinen mit Umweltzeichen: Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) Laubbläser Laubsammler!! Betrieb nicht an Sonn- & Feiertagen !!!! Betrieb nicht von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen !!Geräte und Maschinen ohne Umweltzeichen: Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) Laubbläser Laubsammler!! Betrieb nicht an Sonn- & Feiertagen !!!! Betrieb nicht von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen !!