Hinweis Redaktion am 09. März 2026
Der Redaktionsschluss für die Ausgabe des Amtsblattes nach der Kommunalwahl ist Montag, 09. März 2026 um 9:00 Uhr.
Wir bitten Sie, Ihre Veröffentlichungen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig einzureichen.
Später eingehende Beiträge können für diese Ausgabe leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Beantragung der Vereinszuschüsse
Wir möchten die Vereine der Gemeinde Holzheim an den Stichtag für die Beantragung der Vereinszuschüsse erinnern.
Wir bitten Sie, den ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen bis zum 30.04.2026 schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Anträge, die nicht fristgerecht eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Das Antragsformular sowie die dazugehörigen Richtlinien finden Sie unter https://holzheim.de/buergerservice/satzungen/.
Für Fragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Peter oder Frau Wenni (Tel. 09075/9509-27, E-Mail sanda.wenni@vgem-holzheim.de) gerne zur Verfügung.
Der Schulverband am Aschberg sucht ab sofort
eine Reinigungskraft (m/w/d)
Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung
mit einer täglichen Arbeitszeit von ca. 2 Stunden.
Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schulverbandsvorsitzender Kopri-va zu den Sprechstunden im Rathaus in Aislingen persönlich oder Tel. 09075 222 (Donnerstag von 17:30 – 19:00 Uhr) zur Verfügung oder der Geschäftsstellenleiter Herr Brenner von der Verwaltungs-gemeinschaft Holzheim (Tel. 09075 9509-11) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, senden Sie bitte bis spätestens am 04.02.2026 an den Markt Aislingen, Marktplatz 9, 89344 Aislingen oder an die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstr. 2, 89438 Holzheim.
Abfuhrpläne 2026
Im vergangenen Jahr wurden die Abfuhrpläne direkt über den AWV durch die Post zugestellt.
Falls Sie keinen Abfuhrplan erhalten haben, können Sie diesen gerne im Bürgerbüro (Zimmer 1) der Verwaltungsgemeinschaft abholen.
Neben der gedruckten Version können die Abfuhrpläne auf der Website und der AWV Nordschwaben App als Kalender oder Liste heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Zusätzlich finden Sie die Entsorgungstermine in der wöchentlichen Ausgabe des Amtsblatts.
Defekte Straßenleuchten einfach online melden
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger defekte Straßenleuchten in unserer Gemeinde
schnell und unkompliziert online melden.
Über das Meldeportal der LEW Verteilnetz GmbH steht dafür eine digitale Plattform bereit:
https://sms.stoerung-melden.de/sms/
Dort kann die betroffene Leuchte mit wenigen Klicks gemeldet werden:
1. Rufen Sie die Internetseite auf.
2. Geben Sie den genauen Standort der defekten Leuchte (Straße, Hausnummer oder
Beschreibung) an.
3. Beschreiben Sie kurz den Defekt (z. B. „Lampe brennt nicht“, „flackert“, „Mast
beschädigt“).
4. Optional können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um eine Rückmeldung zu
erhalten.
Nach dem Absenden wird die Störung automatisch an den zuständigen Netzbetreiber
weitergeleitet und so schnell wie möglich behoben.
Bitte beachten Sie:
Handelt es sich um eine Gefahrensituation – beispielsweise freiliegende Kabel oder einen
beschädigten Mast – melden Sie den Schaden bitte zusätzlich telefonisch bei der LEWStörungsstelle.
Mit dieser Online-Meldung helfen Sie mit, dass unsere Straßenbeleuchtung sicher und
zuverlässig funktioniert. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Neuigkeiten aus dem Bürgerbüro
Es können ab sofort die Bilder für Ausweisdokumente in Ihrem Bürgerbüro angefertigt werden.
Kosten hierfür 6 €.
Selbstverständlich können auch weiterhin Bilder mit QR-Code von einem zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt DM zur Antragstellung mitgebracht werden.
Ihr Bürgerbüro
Information zur Anmeldung von Festen und Veranstaltungen
Die bayerische Staatsregierung hat eine Verordnung hinsichtlich der Gestattung von vorübergehenden Veranstaltungen erlassen.
Demnach kann bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen auf einen Gestattungsbescheid nach § 12 GastG verzichtet werden.
ALLE öffentlichen Veranstaltungen müssen hierfür mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim angezeigt werden.
Wird diese Frist eingehalten gilt die Gestattung als erteilt, wenn die Verwaltungsgemeinschaft keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht.
Diese Erteilung ist GEBÜHRENFREI!
Sollte die Anzeige verspätet eingereicht werden (innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn), muss zwingend ein Gestattungsbescheid ausgestellt werden, welcher dann mit Gebühren verbunden ist.
Für weitere Rückfragen zu diesem Thema steht die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim unter Tel. 0 90 75/95 09-17 zur Verfügung.
Reinigungskraft gesucht
Durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin sucht die Gemeinde Glött
eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde (täglich 1,5 Stunden).
Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött,
Hauptstraße 31, 89353 Glött zu bewerben.
Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644 oder
die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim unter 09075/95090.
Käßmeyer
Erster Bürgermeister
Änderung der Öffnungszeiten
Das Rathaus in Aislingen ist
jeweils Donnerstag von 17:30 – 19:00 Uhr
geöffnet.
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Jürgen Kopriva
Erster Bürgermeister
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Seit 01. Januar 2024 werden keine Kinderpässe mehr ausgestellt
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen seit dem 01. Januar 2024 keine Kinderpässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert werden.
Die Kinderpässe, die noch gültig sind, behalten ihre Gültigkeit!
Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab dem 16. Lebensjahr, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen und bei Reisepässen von etwa 4 - 6 Wochen.
Zur Beantragung benötigen wir das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Foto und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Ebenso ist eine persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Tel. 09075/9509-16 oder manuela.tochtermann@vgem-holzheim.de
Ihr Bürgerbüro
VGem Holzheim
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen der Wehrerfassung
Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde übermittelt auf Grund des § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Wehrerfassung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetz darf die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrade und
- Anschriften
von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).
Die davon Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
VGem Holzheim
Ruhestörung durch Rasenmäher- und Maschinenlärm
Die Verwaltungsgemeinschaft weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Betrieb von bestimmten Maschinen und von Rasenmähern in Wohngebieten eingeschränkt hat.
Wir veröffentlichen heute einen Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und bitten unsere Bürger um Beachtung der Ruhezeiten und um Rücksichtnahme.
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• Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor), Rasentrimmer / Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)
• Vertikutierer
• Heckenschere
• Motorkettensäge
• Häcksler/Zerkleinerer (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
• Betonmischer
• Hochdruckreiniger
• Motorhacke
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen mit Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen ohne Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
Redaktionsschluss:
Das Amtsblatt für die Gemeinden Holzheim und Glött und den Markt Aislingen erscheint wöchentlich am Mittwoch. (Kann feiertagsbedingt abweichen). Wenn Sie die Push-Benachrichtigung zulassen, werden Sie benachrichtigt sobald das Amtsblatt online ist.