Hinweis der Redaktion
Letzte Amtsblatt-Ausgabe vor Weihnachten
Unser letztes Amtsblatt für heuer erscheint am Mittwoch, 20. Dezember 2023.
Redaktionsschluss ist am Montag, 18. Dezember 2023 um 16:00 Uhr.
Wegen Weihnachten und Jahreswechsel erscheint in der Zeit vom 25.12.2023 bis 07.01.2024 kein Amtsblatt.
Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Mittwoch, 10. Januar 2024.
Redaktionsschluss ist am Montag, 08. Januar 2024 um 16:00 Uhr.
Bitte beachten Sie dies bei Ihren Veröffentlichungen!
GEMEINDE GLÖTT
Einstellung eines/r Erziehers/in (m/w/d)
Die Gemeinde Glött sucht für ihr Kinderkrippenteam Glött - Aislingen ab 01. Januar 2024 eine Erzieherin / einen Erzieher (m/w/d) mit 26 Wochenstunden.
Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild sowie Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen erbitten wir bis spätestens 08.12.2023 an die Gemeinde Glött, Hauptstraße 31, 89353 Glött.
Für Rückfragen stehen Herr Bürgermeister Käßmeyer (Tel. 09075/1644) oder Herr Brenner VGem Holzheim (Tel. 09075/9509-11) zur Verfügung.
GEMEINDE HOLZHEIM
Bewirtung der Vereinsgaststätte
Die Gemeinde Holzheim sucht ab 01.01.2024 einen Pächter / Gastronom / Verein / Caterer bei Veranstaltungen im Saal des Vereinszentrums Holzheim, Sudetenweg 2 in Holzheim, der die Bewirtung übernimmt.
Es handelt sich um einen Saal mit Bühne sowie eine Küche mit Kühl- und Vorratsräumen mit einer Größe von ca. 452 m² und guten Parkplatzmöglichkeiten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Setzen Sie sich bitte mit Herrn Bürgermeister Peter unter Tel. 09075/95090 in Verbindung, um Einzelheiten abzuklären.
Simon Peter
Erster Bürgermeister
VGem Holzheim
Einhaltung der Räum- und Streupflicht
Wir erinnern an die Streu- und Räumpflichten nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und den gemeindlichen Verordnungen:
Die Gehbahnen sind im Winter an Werktagen ab 7.00 Uhr, an den Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr zu wiederholen.
Verpflichtet sind jeweils die Anlieger. Eine Verletzung der Räum- und Streupflicht kann zu Haftungsfällen mit kostspieligen Schadensersatzanforderungen führen.
Noch eine Bitte der Gemeinden:
Parken Sie Ihre Fahrzeuge, wenn möglich, nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund. Dadurch werden Räum- und Streufahrzeuge bei ihren Einsätzen wesentlich behindert.
Wasserzähler vor Frost schützen
Die Gemeinden und der Zweckverband Glöttgruppe weisen auf folgendes hin:
Wasserzähler außerhalb von beheizten Gebäuden (z.B. in Rohbauten, Hallen oder in Zählerschächten) sind frostgefährdet.
Bitte schützen Sie Ihre Wasserzähler vor Frostschäden!
Sperren Sie frostgefährdete oder im Winter nicht benutzte Wasserleitungen ab und entleeren sie den Leitungsstrang!
Kontrollieren Sie Ihre Leitungen, um Schäden oder Rohrbrüche rasch zu finden!
Zur Sicherstellung des Brandschutzes bitten wir dringend darum, dass alle Unterflurhydranten auf den Gehwegen den gesamten Winter schnee- und eisfrei gehalten werden.
In keinem Fall Schneehaufen auf dem Hydranten lagern.
VGem Holzheim
Ab 01. Januar 2024 werden keine Kinderpässe mehr ausgestellt
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderpässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert werden.
Die Kinderpässe, die noch gültig sind, behalten ihre Gültigkeit!
Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab dem 16. Lebensjahr, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen von etwa vier Wochen.
Zur Beantragung benötigen wir das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Foto und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Ebenso ist eine persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Tel. 09075/9509-16 oder manuela.tochtermann@vgem-holzheim.de
Ihr Bürgerbüro
GEMEINDE GLÖTT
Reinigungskraft gesucht
Die Gemeinde Glött sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde Glött für 7 Wochenstunden. (geringfügige Beschäftigung).
Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött, Hauptstr. 31, 89353 Glött zu bewerben.
Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644.
Käßmeyer
Erster Bürgermeister
GEMEINDE HOLZHEIM
Kombistelle als Gemeindediener/-in für Ortsteil Eppisburg sowie als Reinigungskraft gesucht (m/w/d)
Die Gemeinde Holzheim sucht eine/n zuverlässige Gemeindediener/-in für den Ortsteil Eppisburg sowie eine Reinigungskraft (Kombistelle).
Die Aufgabe ist die Zustellung des Amtsblattes und der Amtspost wöchentlich am Mittwoch sowie als Reinigungskraft an verschiedenen Einsatzorten.
Die Einstellung erfolgt als Teilzeitkraft mit 18 Wochenstunden unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Herrn Bürgermeister Peter oder Herrn Brenner unter Tel. 09075/9509-11 in Verbindung zu setzen.
Simon Peter
Erster Bürgermeister
Schulverband am Aschberg
Öffnungszeiten des Schulschwimmbades
Mittwoch von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
Freitag von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Grundschule und Mittelschule am Aschberg in Weisingen
Klassenelternsprecher- und Elternbeiratswahlen an der Aschbergschule in Weisingen
Hiermit geben wir das Ergebnis der Klassenelternsprecher- und Elternbeiratswahlen bekannt.
Folgende Klassenelternsprecher wurden gewählt:
1a Nadine Kerler
1b Sascha Wiedemann
1c Theresa Wild
2a Kathrin Litzl
2b Anita Hartmann
3a Claudia Brand
3b Martina Gerstmeier
4a Heidi Neidlinger
4b Sonja Eser
5a Stefanie Konnerth
7a Silvia Wagner
8a Tanja Eding
9a Andrea Uhl
10M Heike Mair
In den Elternbeirat wurden gewählt:
Stefanie Konnerth (Vorsitzende), Mandy Maintok (stellvertretende Vorsitzende), Markus Benz, Nicole Ertl, Heike Hitzler, Jana Meyer, Gerrit Nasch, Andreas Niebisch, Benedikt Saumweber, Jessica Schüle, Stefanie Schuster, Christina Steib, Andrea Uhl
Die Schulleitung
gez.
S. Wolk, Rektor
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetz darf die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrade und
- Anschriften
von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).
Die davon Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
VGem Holzheim
Ruhestörung durch Rasenmäher- und Maschinenlärm
Die Verwaltungsgemeinschaft weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Betrieb von bestimmten Maschinen und von Rasenmähern in Wohngebieten eingeschränkt hat.
Wir veröffentlichen heute einen Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und bitten unsere Bürger um Beachtung der Ruhezeiten und um Rücksichtnahme.
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• Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor), Rasentrimmer / Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)
• Vertikutierer
• Heckenschere
• Motorkettensäge
• Häcksler/Zerkleinerer (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
• Betonmischer
• Hochdruckreiniger
• Motorhacke
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen mit Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
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Geräte und Maschinen ohne Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
• Laubbläser
• Laubsammler
!! Betrieb NICHT an Sonn- & Feiertagen!!
!! Betrieb NICHT von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen!!
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen der Wehrerfassung
Die Verwaltungsgemeinschaft Holzheim als Meldebehörde übermittelt auf Grund des § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Wehrerfassung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0 90 75/95 09-17.
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
Information zur Anmeldung von Festen und Veranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass ALLE Vereins- und öffentlichen Veranstaltungen vorab bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim angemeldet werden müssen. In bestimmten Fällen ist zudem eine Gestattung nach § 12 GastG (vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank) zu beantragen.
Die Anzeige muss mindestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der VG Holzheim, Zimmer 2, (Tel. 0 90 75/95 09-17) vorliegen.
Gestattungen können nicht rückwirkend ausgestellt werden.
Eine verspätete Anzeige führt zu erhöhten Gebühren!!!
Redaktionsschluss:
Das Amtsblatt für die Gemeinden Holzheim und Glött und den Markt Aislingen erscheint wöchentlich am Mittwoch. (Kann feiertagsbedingt abweichen). Wenn Sie die Push-Benachrichtigung zulassen, werden Sie benachrichtigt sobald das Amtsblatt online ist.